Das Berufsgrundbildungsjahr
ist eine Vollzeitausbildung am BSZ.
Das bedeutet, daß der Theorie- und Praxisunterricht
hier durchgeführt wird.
Der Lehrplan entspricht inhaltlich
dem der dualen Ausbildung in der Industrie.
Das BGJ kann gemäß der
Berufsgrundbildungsjahr- Anrechnungs -Verordnung
als erstes Lehrjahr angerechnet
werden.
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