Urheberrecht

  • Textquellen:
  • Schranken des Rechts
  • Fallbeispiel
  • Bildquellen
  • Bild Idee



1. Was ist das Urheberrecht?


Die Urheberschaft verleiht dem Inhaber also das ausschließliche Recht, das Erzeugnis zu nutzen und umfasst den Schutz, des geistige Eigentum eines Urhebers gegenüber dem ungewollten  Gebrauch durch Dritte.



2. Was wird unter "Geistigem Eigentum" verstanden?


Geistiges Eigentum meint das absolute Recht an einem Werk, dass
auf der Grundlage des phsychischen Denkens beruht.
Quellbild anzeigen


3. Wodurch entsteht das Urheberrecht?


Diese Form des Rechts ist in das Öffentlichen Rechts einzuordnen und wird  wirksam, wenn der Urheber sein Werk in physischer Form festhält.
Infolgedessen wird er automatisch zum Inhaber des Urheberrechts an diesem Werk.



4. Wo findet das Erzeugerrecht seine Anwendung?


Allgemein kann die Aussage getätigt werden, dass sich das Erzeugerrecht fast auschließlich auf Schöpfungen aus den Fachbereichen:
Kunst, Literatur und Wissenschaft erstreckt.


Das Urheberrecht kann ganz unterschiedliche Werke schützen, unter anderem audiovisuelle, schriftliche und visuelle Erzeugnisse. Unter audiovisuelle versteht man z.B. Tv-Sendungen, Filme, Online-Videos oder Tonaufnahmen. Des weiteren fallen unter schriftliche Werke: Vorräge, Bücher, Kompositionen und Artikel.  Zu den visuellen gehören: Gemälde, Poster, Werbung, Computersoftware, Theaterstücke und Musicals.

 

Inhaltsangabe:


1. Begriffserklärung "Urheberrecht"
2. Definition "Geistiges Eigentum"

3. Wodurch entsteht das Urheberrecht?
4. Auf welche Erzeugnisse bezieht es sich?



5. Können urheberrechtlich geschützte Werke genutzt werden, ohne das Urheberrecht zu verletzen?
6. Grenzen dieses Rechts


7. Beispiele für Urheberrechtsverletzungen



5. Art und Weise urheberrechtlich geschützte Werke zu gebrauchen

Solche geschützten Werke können beispiesweise on Verlägen, Plattenfirmen oder auch Privatpersonen genutzt werden, wenn diese sich vorher eine Genehmigung des Urhebers mittels "Ausgleichszahlungen". Dadurch kann der Urheber seine Nutzungsrechte an diesem Werk anderen zur Verwendung überlassen. Wichtig dabei der Urhebeber bleibt der Selbe, das bedeutet er gewährt einem Dritten die Nutzungsrechte aber behält sich die Urheberschaft vor.
Diese können zum Beispiel vervielfältigt werden. So dürfen Textwerken Zitate entnommen werden und außerdem ist es rechtlich zulässig, dass Kopien des Werks durch Privatpersonen gemacht werden.

Nach Ablauf der rechtliche Wirkungsdauer des Urheberrechts (von 70 Jahren nach dem Ableben des Urhebers) gilt das geschaffene Werk als "gemeinfrei" und darf von der Öffentlichkeit rechtskräftig verwendet werden.
 



6.Grenzen des Urheberrechts

Bekanntlich können die Rechte einer Einzelperson die einer Anderen einschränken, dieses Prinzip ist im Regelfall allgemeingültig, jedoch gibt es auch im Urheberrecht Sonderfälle und Ausnahmen, bei der ein geschützes Werk auch ohne die Einwilligung des Urhebers verwendet werden darf.

Im Interesse der Allgemeinheit könnten die festgelegten Verwertungsrechte im UrhG (Urhebergesetz) können beschränkt oder im Einzelfall auch hintenran gestellt werden. (vgl. §§ 44a bis 63a UrhG) Mögliche Einschräktungen lassen sich differenzieren zwischen ,Institutionen der Kulturwirtschaft und der Allgemeinheit´.

7. Beispiele von Urheberrechtsverletzungen 

Im Fall einer Urheberrechtverletzung drohen dem Verletzer rechtliche und auch finanzielle Folgen. Darunter zählen z.B Raubkopien.

Fallbeispiel "Art Rogers- 1985" (Fotografie)

Es wurde ein Bild eines Paares mit Hunden im Arm von dem Fotograf Art Rogers aufgenommen und z.B auf Grußkarten verbreitet. Kurz darauf wollte derinternationale Künstler Jeff Koones über die Banalität von Alltaggegenständen schaffen. Er stieß auf diese Fotografie und verwendete es als Vorbild für seine Kunst, womit er einen beachtliche Gewinn einnahm.  Infolge dessen verklagte der Fotograf den Künstler auf der Grundlage von Copyrightverletzung. Koones beruf sich auf die rechtmäßige Verwendung im Sinne einer Parodie.