Das Berufliche Gymnasium – Ein Weg zur allgemeinen Hochschulreife nach erfolgreichem Erwerb der mittleren Reife
Die an einem Beruflichen Gymnasium erworbene allgemeine Hochschulreife ist dem Abschluss an einem Allgemeinbildenden Gymnasium gleichgestellt. Im Unterschied zum Allgemeinbildenden Gymnasium erfolgt der Unterricht an einem Beruflichen Gymnasium neben den allgemeinbildenden Fächern in einem der Fachrichtung zugewiesenen berufsbezogenen Fach.
Unser Berufliches Gymnasium bietet folgende Fachrichtungen an:
- Gesundheit und Sozialwesen
- Technikwissenschaft
mit den Schwerpunkten Maschinenbautechnik bzw. Bautechnik

1. Aufbau und Bildungsziel
Das Berufliche Gymnasium gliedert sich in die:
- Einführungsphase (Klassenstufe 11):
In der Einführungsphase werden Schülerinnen und Schüler mit Realschulabschluss auf das gymnasiale Lernen vorbereitet. Der Unterricht erfolgt in Klassen. - Qualifikationsphase (Jahrgangsstufen 12 und 13):
In der Qualifikationsphase erfolgt der Unterricht in Grund- und Leistungskursen. Diese dauern jeweils ein Kurshalbjahr. Die innerhalb der Qualifikationsphase und die in den fünf Abiturprüfungen erworbenen Notenpunkte bilden die Grundlage für die Berechnung der Durchschnittsnote der allgemeinen Hochschulreife.
Bildungsziel:
Das Berufliche Gymnasium führt zur allgemeinen Hochschulreife und berechtigt zum Studium an jeder Universität, Hochschule, Fachhochschule oder Berufsakademie. Der Abschluss kann jedoch auch den Eintritt in eine anspruchsvolle Berufsausbildung erleichtern.
2. Aufnahmevoraussetzungen
„Voraussetzung für die Aufnahme in die Klassenstufe 11 … ist der Realschulabschluss oder ein vergleichbarer mittlerer Schulabschluss. … In Berufliche Gymnasien werden nur Bewerberinnen und Bewerber aufgenommen, die beginnend ab Klassenstufe 5 bis zum Abschluss der Klassenstufe 10 im Fach Englisch unterrichtet worden sind.“ [1]
- Für Bewerberinnen und Bewerber von Oberschulen gelten weiterhin folgende Aufnahmevoraussetzungen:
- Durchschnittsnote aller Fächer des Abschlusszeugnisses der Klasse 10 besser als 2,5
- Mindestens zweimal die Note „gut“ in den Fächern Mathematik, Deutsch, Englisch und Physik (für die Fachrichtung Technikwissenschaft) bzw. Biologie (für die Fachrichtung Gesundheit und Sozialwesen)
- Für Bewerberinnen und Bewerber von Allgemeinbildenden Gymnasien muss das Abschlusszeugnis der Klasse 10 den Versetzungsvermerk in die Sekundarstufe II enthalten.
- Bei Bewerberinnen und Bewerber mit einer erfolgreich absolvierten Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer muss die aus allen Zeugnisnoten gebildete Durchschnittsnote des Berufs- oder Berufsfachschulzeugnisses mindestens 2,5 betragen.
Hinweis:
„Bewerberinnen und Bewerber, die die Notenanforderungen … nicht erfüllen, deren Durchschnittsnote aller Fächer jedoch besser als 3,0 ist, können aufgenommen werden, wenn ihre Eignung in einem fachlich orientierten Eignungsgespräch festgestellt wird.“ [2]
3. Fremdsprachenunterricht
„Die Zuerkennung der allgemeinen Hochschulreife setzt voraus, dass die Schülerinnen und Schüler einen mehrjährigen Unterricht in zwei Fremdsprachen besucht haben.“ [3]
Die erste Fremdsprache ist Englisch.
Die zweite Fremdsprache kann
- durch den durchgehenden Unterricht ab der Klassenstufe 7 bis zum Abschluss der Klassenstufe 10 an der abgebenden Schule (Oberschule bzw. Allgemeinbildendes Gymnasium) mit einer Abschlussnote von mindestens „ausreichend“ nachgewiesen werden.
- ab der Klassenstufe 11 bis zum Abschluss der Jahrgangsstufe 13 in einem der Fächer Russisch oder Französisch am Beruflichen Gymnasium im Niveau B neu erlernt werden.
4. Bewerbungsunterlagen
Für die Bewerbung benötigen Sie:
- das ausgefülltes Antragsformular (steht online zur Verfügung)
- einen tabellarischer Lebenslauf
- 3 Passbilder
- die beglaubigten Zeugniskopien des Halbjahreszeugnisses der Klasse 10 und des Abschlusszeugnisses der Klasse 10 jeweils unmittelbar nach Erhalt
- das Formular zur Fächerwahl in der Klassenstufe 11 (steht online zur Verfügung)
5. Bewerbungstermin
Der Aufnahmeantrag mit den oben aufgeführten Bewerbungsunterlagen ist bis zum 31. März des Aufnahmejahres an das berufliche Gymnasium zu senden.
6. Rechtliche Grundlagen
Sächsisches Schulgesetz – SächsSchulG
Schulordnung Berufliche Gymnasien BGySO bis Jahrgang 2023
Schulordnung Berufliche Gymnasien BGySO ab Jahrgang 2024
[1] Schulordnung Berufliche Gymnasien - BGySO § 4, Abs. 1 und Abs. 7
[2] BGySO § 4, Abs. 5
[3] BGySO § 14, Abs. 1